Home
Restaurants
Hotels
Ferienwohnungen
Info
Stadt
Geschichte

Fra
Bern » Info» Geschichte

Geschichte des Kantons Bern

Stadtgründung

Die Zeit der römischen Herrschaft in Helvetien hat im Gebiet des heutigen Kantons Bern nur geringe Spuren hinterlassen. In der Völkerwanderung begegneten sich hier Alemannen und Burgunder, mit deren Unterwerfung das Land unter fränkische Herrschaft kam. Seit 888 ein Bestandteil des neuburgundischen Reichs, fiel es mit diesem 1032 an Deutschland. Die Zähringer, welche 1156 von Kaiser Friedrich Barbarossa das "Rektorat" über das diesseits des Jura gelegene Burgund erhalten hatten, suchten den widerspenstigen Adel durch Anlegung fester Waffenplätze im Zaum zu halten; so gründete im Mai 1191 Berthold V. die Stadt Bern, welche er wohl zum Andenken an die ehemals von seinem Haus besessene Markgrafschaft Verona (Welschbern) so benannte.

Reichsfreiheit und Ausdehnung

Da die Stadt auf Reichsgrund lag, wurde sie mit dem Tod ihres Gründers, in welchem das Geschlecht erlosch, 1218 tatsächlich reichsfrei, obschon die Goldene Handfeste des Kaisers Friedrich II. vom 17. Mai dieses Jahres als eine Fälschung aus späterer Zeit erwiesen worden ist. Um den Nachstellungen der mächtigen Grafen von Kyburg zu entgehen, welche die schweizerischen Allodien der Zähringer geerbt hatten, begab sie sich 1255 in ein Schirmverhältnis zu Savoyen, wodurch sie in den Streit dieses Hauses gegen Rudolf von Habsburg verwickelt wurde und wiederholte Belagerungen von Seiten des letzteren zu erdulden hatte (1288 bis 1289).
Ein Sieg, den Bern 1298 über das österreichische Freiburg im Üechtland und den mit ihm verbündeten Adel am Dornbühl erfocht, begründete seine Macht. Es benutzte dieselbe, um die benachbarten Dynasten zu zwingen, Bürger in der Stadt zu werden, was sie zur Kriegsfolge verpflichtete und ihr Gebiet indirekt unter die Herrschaft von Bern brachte. Andere Besitzungen wurden durch Kauf erworben, wie Thun (1323), Laupen (1324), die Reichsvogtei über Hasli (1334).

Laupenkrieg und Eintritt in die Eidgenossenschaft

1339 vereinte sich fast der gesamte Adel des schweizerischen Burgund mit Freiburg gegen Bern, wurde aber von diesem mit Hilfe der Waldstätten, mit denen es 1323 ein Bündnis geschlossen, in der Schlacht bei Laupen am 21. Juni gänzlich geschlagen – nach dem Chronisten Konrad Justinger angeblich unter dem Berner Heerführer Rudolf von Erlach. Am 6. März 1353 wandelte Bern sein Verhältnis zu den Waldstätten in einen ewigen Bund um. Nachdem es hierauf eine Menge neuer Herrschaften kaufweise erworben (z. B. Aarberg 1375, Burgdorf 1384, Nidau 1386, Frutigen 1400, Bipp 1413), eroberte es 1415 im Reichskrieg gegen Österreich den größten Teil des Aargaus.

Burgunderkriege und Reformation

Während der Burgunderkriege übernahm Bern unter dem Schultheißen Adrian von Bubenberg die Führung der Eidgenossenschaft und fasste durch die mit Freiburg gemeinsam unternommene Eroberung von Murten, Grandson, Orbe und Echallens 1475 festen Fuß in der Waadt, die es 1536 unter dem obersten Feldhauptmann Hans Franz Nägeli Savoyen gänzlich entriss. Seitdem beherrschte Bern ein Gebiet von 236 Quadratmeilen, d.h. ein Drittel der damaligen Schweiz.
Die Reformation fand hier in dem Pfarrer Berchtold Haller und dem als Dichter und Maler bedeutenden Niklaus Manuel eifrige Anhänger, und durch Huldrych Zwinglis Disputation im Januar 1528 wurde Berns Übertritt zu derselben entschieden. Von da an stand es mit Zürich an der Spitze der protestantischen Schweiz und nahm teil an mehreren Religionskriegen: 1531 am Zweiten Kappelerkrieg, 1656 am Ersten Villmergerkrieg und 1712 unter Samuel Frisching (II.) am Toggenburgerkrieg.

Aristokratie

In diese Zeit fällt die Ausbildung der Berner Aristokratie. Ursprünglich stand die höchste Gewalt bei der Bürgergemeinde, welche Rat und Schultheiß wählte; aber darin, daß das Regiment naturgemäß den zahlreichen edlen Geschlechtern, die sich in der Stadt eingebürgert hatten, zufiel, und dass die Handwerker nie dazu gelangen konnten, ihren Zünften politische Bedeutung zu verleihen, lag der Keim zur aristokratischen Entwicklung. Schon 1294 gingen die Befugnisse der Bürgergemeinde größtenteils an einen Bürgerausschuss von 200 Mitgliedern über, der fortan Schultheiß und (Kleinen) Rat wählte.
Im 15. Jahrhundert wurden die Zweihundert vom Kleinen Rat und den Sechzehnern gewählt, welch letztere wiederum, vier aus jedem Viertel, von den vier Vorstehern der vier Stadtviertel, den Vennern (Bannerträgern), ernannt wurden; diese mussten aus den vier Gesellschaften der Pfister (Bäcker), Gerber, Metzger und Schmiede angenommen werden, ihre Wahl aber stand beim Rate der Zweihundert. So hatte die Gemeinde alle Einwirkung auf die Wahlen verloren, die verschiedenen Wahlkollegien ernannten oder bestätigten sich gegenseitig, und die Ämter wurden faktisch lebenslänglich.
Im 17. Jahrhundert bestand der (Kleine) Rat aus 2 Schultheißen, die jährlich miteinander abwechselten, 2 Säckelmeistern, 4 Vennern, 17 Ratsherren und 2 Heimlichern, welch letztere die besondern Vertreter der Zweihundert waren, und wurde jährlich von diesen ergänzt und bestätigt; die Zweihundert aber ergänzten sich teils selbst, teils durch die von ihnen aus ihrer Mitte gewählten Sechzehner, teils durch den (Kleinen) Rat. So war es möglich, dass sich eine Anzahl von Familien ausschließlich der Regierung bemächtigten.
Nachdem die Erwerbung des Bürgerrechts immer schwieriger gemacht worden war, erfolgte 1680 ein Beschluss, wonach nur diejenigen Familien, welche vor 1643 Bürger geworden waren, für "regimentsfähig" erklärt wurden. Die Namen derselben, 360 an der Zahl, wurden in das Rote Buch eingetragen. Alle später aufgenommenen bildeten die niedrigere Klasse der "ewigen Habitanten", die jedoch wieder vor den bloßen "Ansässen" durch die Erlaubnis, Handel und Handwerk zu treiben und Häuser zu besitzen, bevorzugt waren. Von den "regimentsfähigen" waren aber nur 80 wirklich "regierende"; von diesen konnten wieder 30 ihre adlige Herkunft erweisen und maßten sich ausschließend den Namen Patrizier an, zerfielen aber wiederum in "wohledelfeste", "edelfeste" und "feste". Die Staatsämter, welche Alleinbesitz dieser Familien wurden, waren sehr einträglich; man schlug das Barett, das Abzeichen der ratsherrlichen Würde, zu 30 000 Talern an; insbesondere boten die 62 Landvogteien, die auf 6 Jahre vergeben wurden, eine reiche Einnahmequelle.

Der Untergang des Alten Bern

Jedes Verlangen nach einer Änderung der bestehenden Ordnung – wie es etwa im Schweizer Bauernkrieg von 1653 geäußert wurde - wurde als Aufruhr behandelt und Umsturzversuche mit Härte bestraft, so 1723 auch die Rebellion unter dem Major Davel in der Waadt und 1749 die Verschwörung von Samuel Hentzi. Brutal ging man auch gegen religiösen Nonkonformismus vor, der sich vor allem in Gestalt der Täuferbewegung zeigte. An der Wende zum 18. Jahrhundert wurde anfänglich auch der Pietismus unterdrückt, konnte sich aber unter Samuel Lutz und Samuel König konsolidieren.
Anderseits zeichnete sich die bernische Regierung aus durch ihre sorgfältige, sparsame und milde Verwaltung, so dass Männer der verschiedensten Richtungen – so Albrecht von Haller, Jean-Jacques Rousseau, Napoleon Bonaparte und Johannes von Müller – in Bern das Muster eines weise verwalteten Staats erblickten.
Der durch die Französische Revolution erwachte demokratische Geist vertrug sich nicht mehr mit diesen Zuständen. Das nach dem bernischen Staatsschatz lüsterne französische Direktorium bot den unzufriedenen Waadtländern die Hand, und indem Bern trotz heldenmütigen Widerstandes unter Karl Ludwig von Erlach und Niklaus Friedrich von Steiger gegen die Truppen des Generals Balthasar Alexis Henri Antoine von Schauenburg bei Fraubrunnen und in der Schlacht am Grauholz sowie des Sieges unter Johann Rudolf von Graffenried gegen die Truppen des Brigadegenerals Pigeon bei Neuenegg am 5. März 1798 der französischen Übermacht erlag, stürzte die Aristokratie zusammen. Durch die helvetische Verfassung wurden Waadt, Aargau und Oberland als eigenständige Kantone von Bern losgerissen.

Mediation und Restauration

Nachdem die helvetische Einheitsrepublik 1802 im Stecklikrieg untergegangen war, hielt die Mediationsakte von 1803 die Selbständigkeit der Waadt und des Aargaus aufrecht, vereinte dagegen wieder das Oberland mit Bern und gab dem Kanton, der vor 1798 ein Aggregat der verschiedenartigsten Bestandteile mit mannigfaltigen Lokal- und Partikularrechten gewesen war, seine gegenwärtige Einheit.
Am 23. Dezember 1813 erklärte die Regierung unter dem Druck Österreichs die Mediationsverfassung für aufgehoben und legte ihre Gewalt in die Hände des patrizischen Rats von 1798 nieder, der sofort seine Souveränität auch über Waadt und Aargau geltend zu machen suchte. Allein diese Ansprüche scheiterten an dem entschiedenen Widerstand jener Kantone und an der Einsicht der Mächte. Dagegen erhielt Bern vom Wiener Kongress als Entschädigung den größten Teil des ehemaligen Fürstbistums Basel (Berner Jura). Im Innern wurde die alte Verfassung hergestellt mit der Milderung, dass das Bürgerrecht der Stadt geöffnet und dem Rate der Zweihundert 99 Vertreter der Landschaft hinzugefügt wurden (21. September 1815). Es begann die nach einem Werk des Berner Staatswissenschaftlers Karl Ludwig von Haller benannte Restaurationszeit.

Die liberale Verfassung von 1831

Die Julirevolution gab auch in Bern den Anstoß zur demokratischen Umgestaltung des Staatswesens. Auf das stürmische Verlangen einer am 10. Januar 1831 zu Münsingen abgehaltenen Volksversammlung berief der Große Rat unter dem letzten Schultheißen Emanuel Friedrich von Fischer einen Verfassungsrat von 240 Mitgliedern, der nach der Volkszahl von den Gemeinden gewählt wurde und vom bekannten Pädagogen Philipp Emanuel von Fellenberg präsidiert wurde. Die neue, am 31. Juli angenommene Verfassung hob die Vorrechte der Stadt gänzlich auf und setzte proportionale Vertretung im Großen Rat fest, dessen Wahl jedoch indirekt durch Wahlmänner erfolgte. Die gestürzten Patrizier trugen sich eine Zeitlang mit gewaltsamen Umsturzplänen, deren Entdeckung im August 1832 einen Monsterprozess herbeiführte, welcher ihren Einfluss vollkommen brach.

Radikaler Liberalismus

1834 wurde die Universität Bern gegründet. Der Beitritt Berns zu den Beschlüssen der Badener Konferenz erregte im katholischen Jura 1836 eine heftige Gärung, die von Frankreich geschürt wurde und zur Zurücknahme der Badener Artikel führte. Allmählich trat gegen die von den Gebrüdern Schnell aus Burgdorf und später von Karl Neuhaus geleitete liberale Regierung unter dem Einfluss der an der Hochschule wirkenden deutschen Flüchtlinge Ludwig Snell und Wilhelm Snell eine radikale Opposition auf, welche 1846 eine Revision des Grundgesetzes bewirkte.
Die neue, am 31. Juli 1846 angenommene Verfassung beseitigte das indirekte Wahlsystem samt den letzten Wahlbeschränkungen, setzte die Mitgliederzahl der Regierung von 17 auf 9 herab, gab dem Volk das Recht, den Großen Rat abzuberufen, führte Geschworenengerichte ein und sah den Loskauf der Zehnten und Bodenzinsen vor. In die neue Regierung gelangten die Führer der Radikalen, der Freischarenführer Ulrich Ochsenbein und Jakob Stämpfli, Wilhelm Snells Schwiegersohn. Ein heftiger Gegner der Radikalen war der Pfarrer und Schriftsteller Albert Bitzius alias Jeremias Gotthelf.

Bundeshauptstadt

Am 27. November 1848 wurde Bern zur Bundeshauptstadt erhoben. Mittlerweile hatte sich den Radikalen gegenüber eine große konservative Partei gebildet, welche bei den Wahlen im Mai 1850 die Oberhand gewann und die Regierung mit ihren Häuptern, Eduard Blösch, Bendicht Straub u.a., besetzte. Die reaktionären Schritte der Konservativen (Entfernung freisinniger Lehrer, Erlass eines strengen Pressegesetzes) bewirkten, dass schon 1854 Radikale und Konservative sich bei den Großratswahlen die Wage hielten, worauf durch ein Kompromiss die Führer beider Parteien in die Regierung gewählt wurden. Bei den spätern Neuwahlen wurde die konservative Partei immer schwächer und zuletzt ganz aus der Regierung gedrängt, worauf auch ihre Schöpfungen, das Pressgesetz usw., fielen.

Die Verfassungsreform von 1869 und der Kulturkampf

Durch eine vom Volk 4. Juli 1869 angenommene Partialrevision wurde das obligatorische Referendum über Gesetze, größere Ausgaben und das vierjährige Budget eingeführt. Der Kanton Bern wurde vom Kulturkampf, der 1872 in der Schweiz ausbrach, besonders berührt. Als die Regierung nach der Amtsentsetzung des Bischofs Eugène Lachat den katholischen Geistlichen des Kantons jeden Verkehr mit demselben untersagte, kündigten 97 Geistliche aus dem Jura, dem katholischen Landesteil Berns, in einer Zuschrift an die Regierung dieser den Gehorsam auf, worauf sie, soweit sie Pfarrstellen bekleideten, gerichtlich derselben entsetzt wurden (September 1873).
Zugleich regelte ein Kirchengesetz, welches 18. Januar 1874 vom Volk mit ca. 70 000 gegen 17 000 Stimmen angenommen wurde, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche, so dass Zivilstand, Ehe und Begräbnis bürgerlich geordnet, den Gemeinden die Pfarrwahlen übertragen und als höchste kirchliche Behörde für beide Konfessionen die Kantonsynoden eingesetzt wurden und jede bischöfliche Jurisdiktion von der Bewilligung der Regierung abhing.
Da nur die Altkatholiken sich den Bestimmungen dieses Gesetzes unterwarfen, während die Römisch-Katholischen erklärten, dasselbe niemals annehmen zu können, so gingen alle landeskirchlichen Privilegien, Staatsbesoldungen, Kirchen, Pfarrhäuser und das Kirchenvermögen an die altkatholische Kirche über, während sich die Römischen Katholiken in die Stellung eines Privatvereins gedrängt sahen. An der Universität Bern wurde im November 1874 eine altkatholisch-theologische Fakultät errichtet.
Die Unruhen im Jura wurden durch Militär unterdrückt und die abgesetzten Geistlichen ihrer Agitation wegen aus den jurassischen Amtsbezirken ausgewiesen. Da jedoch der Bundesrat auf den Rekurs der Betroffenen hin diese Ausweisung für ungesetzlich erklärte und die Bundesversammlung ihm beistimmte, musste die bernische Regierung das Ausweisungsdekret am 6. November 1875 zurücknehmen; sicherte sich aber vorher durch das Kultuspolizeigesetz vom 14. September gegen neue Ausschreitungen.
Da indes die Subventionierung der Jura- und Bern-Luzern-Bahn, der Rückkauf der letztern, als sie zum Konkurs kam (Januar 1877), sowie andere bedeutende Ausgaben den Staat mit Schulden überhäuften und die Staatsrechnung Jahr für Jahr bedeutende Defizits aufwies, entstand Unzufriedenheit im Volke gegen die herrschenden Persönlichkeiten, und dasselbe versagte dem vierjährigen Budget am 27. August 1877 seine Genehmigung.
Bei den Neuwahlen zum Großen Rat Ende Mai 1878 behielt zwar die radikale Partei die Oberhand, die Regierung aber wurde fast völlig neu bestellt, u.a. durch Jeremias Gotthelfs Sohn Albert Bitzius junior. Zugleich traten auch die kirchlichen Angelegenheiten in eine neue Phase, indem die Römischen Katholiken sich dem Kultusgesetz unterwarfen, wogegen der Große Rat die abgesetzten Geistlichen für wieder wählbar erklärte. Im März 1879 beteiligten sich die Ultramontanen bei den Erneuerungswahlen der Geistlichen und siegten in vielen Gemeinden, doch sicherte die Regierung den altkatholischen Minderheiten die Mitbenutzung der Kirchen.
Zur Ordnung der Finanzen erließ der Große Rat ein Stempelsteuergesetz und ein Gesetz, betreffend die Vereinfachung des Staatshaushalts, welche das Volk 2. Mai 1880 genehmigte, obschon ihm durch das letztere das bisherige Recht der Budgetbewilligung entzogen wurde. Dadurch sowie durch eine vorteilhafte Konversion der Staatsschuld gelang es der neuen Regierung, die Ära des Defizits zu schließen.

Die gescheiterte Verfassungsrevision von 1885

Die seit einiger Zeit in der ganzen Schweiz bemerkliche rückläufige Strömung ermutigte die bernischen Konservativen 1883 zu einem erneuten Sturm auf das liberal-radikale Regiment. Sie konstituierten sich als sogenannte Volkspartei, bemächtigten sich der schon seit Jahren schwebenden Frage einer Revision der Verfassung von 1846 und sammelten die zum Verlangen einer Volksabstimmung nötigen Unterschriften. Da nun auch die radikalen Wortführer und Organe sich für die Revision Aussprachen, wurde dieselbe in der Volksabstimmung vom 3. Juni mit großer Mehrheit beschlossen und einem besondern Verfassungsrat übertragen.
Die Wahlen zu diesem fielen jedoch zu Ungunsten der Volkspartei aus, indem zwei Drittel der Gewählten den Radikalen angehörten. Der Verfassungsrat, dem u.a. der Grindelwalder Pfarrer Gottfried Straßer angehörte, begann sein Werk 3. September 1883 und beendete es 28. November 1884. Das neue Grundgesetz sollte namentlich Reformen im Gemeinde- und Armenwesen bringen und bestimmte die Erträgnisse der Bürgergüter, die bis dahin ausschließlich den Korporationen der Bürgergemeinden zu gute kamen, für die Bedürfnisse der Gesamtgemeinden, wurde aber 1. März 1885 mit 55 612 gegen 31 547 Stimmen vom Volk abgelehnt.

Von 1893 bis zur Gegenwart

1893 wurde endlich eine neue Staatsverfassung angenommen. Mit dem Bau des Flusskraftwerkes Hagneck begann 1898 die Elektrisierung durch die Bernische Kraftwerke AG, und 1913 mit der Eröffnung des Lötschbergtunnels der Betrieb der Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn. Der technische Fortschritt wurde 1914 in Bern mit der Schweizerischen Landesausstellung gefeiert.
Am 24. November 1917 schlug Rudolf Minger im Bierhübeli die Gründung einer Bauernpartei vor. Diese erfolgte im Jahre 1918 unter dem Namen Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei BGB. Die Vorläuferin der Schweizerischen Volkspartei SVP profitierte vom bald darauf eingeführten Proporzwahlsystem, das erstmals 1922 bei den Wahlen zum Kantonsparlament zur Anwendung kam, und war dann jahrzehntelang die eigentliche bernische Staatspartei.
Erst 1968, wenige Jahre vor der Einführung des nationalen Frauenstimmrechts am 7. Februar 1971, wurde das Frauenstimmrecht auf Gemeindeebene eingeführt; das kantonale Stimmrecht folgte am 12. Dezember 1971.
Nach mehreren Plebisziten in den den 1970er Jahren kam es 1979 zur Loslösung des Kantons Jura. 1994 wechselte das Laufental zum Kanton Basel-Landschaft und 1996 die Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura.
1984 wurde der Kanton von einer Finanzaffäre erschüttert, die durch den Revisor Rudolf Hafner ausgelöst worden war. Im Zuge der anschliessenden Umwälzungen in der politischen Landschaft gelangte 1986 mit Leni Robert erstmals eine Frau in den Regierungsrat, und am 1. Januar 1995 wurde eine neue Kantonsverfassung in Kraft gesetzt.
1962 wurde die erste Autobahnstrecke eröffnet, nämlich das Teilstück der A1 zwischen Bern und Schönbühl, 1962 bis 1973 wurde die zweite Juragewässerkorrektion durchgeführt (die erste war von 1868 bis 1891 erfolgt), 1972 das Kernkraftwerk Mühleberg in Betrieb genommen und 1999 mit dem Bau des Lötschberg-Basistunnels der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT begonnen; die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2007 vorgesehen.









Dieser Artikel stammt teilweise oder ganz aus der deutschenWikipedia und ist durch die GNU FDL lizensiert.
Verantwortlich für den nicht veränderten Inhalt sind die Autoren gemäß der Versionshistorie.